Hinweisportal: Kurt-Werner Wichmann

Wir sind für unsere Arbeit auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Vielen Dank, dass Sie uns unterstützen möchten.

Sie haben die Möglichkeit, vertrauliche Hinweise an uns zu senden.
Hilfreich wäre jedoch, wenn Sie uns ermöglichen, Sie für Rückfragen zu kontaktieren.

Wenn Sie uns ein Geschehen mitteilen möchten, dann schildern Sie dieses bitte ebenfalls so ausführlich wie möglich und ermöglichen Sie uns eine Rückfrage an Sie. Nur so können wir Sie auch auf dem Laufenden halten, was wir aufgrund Ihres Hinweises ermitteln konnten.

Sie haben weitere Fragen?

1. Wohin (an wen) geht mein Hinweis?

Ihr Hinweis geht an die Ermittlungsinitiative zur Mordserie von Kurt-Werner Wichmann.

Wir führen keine Ermittlungen im juristischen Sinne, denn wir sind nicht die Polizei und haben keinerlei Polizeibefugnisse, durch unsere Recherchen wollen wir allerdings erreichen, die weitere polizeiliche Aufklärung der Taten zu fördern.

2. Wann soll ich einen Hinweis übermitteln?

Wir streben an, ein möglichst genaues Bild von Kurt-Werner Wichmann und mögliche Mittäter bzw. Mitwisser zu erhalten. Deshalb bitten wir ausdrücklich um alle Hinweise, die persönliche Kontakte zur Familie Wichmann betreffen:

  • Wo haben Sie Kurt-Werner Wichmann wann gesehen?
  • Wann haben Sie mit ihm zu tun gehabt, z.B. im privaten oder beruflichen Kontext?
  • Wurden Sie von Kurt-Werner Wichmann oder einem Mittäter angesprochen?
  • Sind Sie im Auto von Kurt-Werner Wichmann mitgefahren?
  • Sind Sie Opfer einer Tat von Kurt-Werner Wichmann oder eines Mittäters geworden?
    Es muss sich hierbei nicht um ein (versuchtes) Tötungsdelikt handeln, sondern könnte auch ein (versuchtes) Sexualdelikt betreffen.

Bitte denken Sie auch daran, dass die Ermittlungsbehörden in vielen Fällen Belohnungen für Hinweise ausgelobt haben, die zur Aufklärung einer Straftat führen. Diese Belohnung leiten wir natürlich vollständig an Sie weiter, sofern Sie uns Ihre Kontaktdaten mitgeteilt haben.

3. Wie geht es nach meinem Hinweis weiter?

Wir werden Ihrem Hinweis auf jeden Fall nachgehen und diesen nur intern verwenden, diesen also nicht an die Ermittlungsbehörden (z.B. die Polizei) weiterleiten. Wenn Sie hinsichtlich der Vertraulichkeit sichergehen wollen, wenden Sie sich an einen der aufgeführten Rechtsanwälte oder nutzen Sie unser Hinweisportal. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten für Rückfragen an, damit wir unser weiteres Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

Sofern Sie Ihre Kontaktdaten nicht angeben und anonym bleiben möchten, haben Sie die Möglichkeit, durch ein persönliches Codewort zu einem späteren Zeitpunkt unsere Antwort einsehen und ggf. Rückfragen zu beantworten. Über die Internetadresse https://mordserie.de/hinweis/Codewort können Sie auf unsere Antwort zugreifen, wobei Sie „Codewort“ durch Ihr persönliches Codewort ersetzen.

Wenn Sie dies möchten, werden wir uns gerne persönlich mit Ihnen treffen, um Ihren Hinweis zu protokollieren.

4. Wird mein Hinweis an die Polizei weitergeleitet?

Nein, wir werden keine Hinweise an die Polizei weiterleiten. Als Rechtsanwälte bzw. Journalisten profitieren wir von dem Zeugnisverweigerungsrecht des § 53 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 5 und Abs. 1 Satz 2 StPO, nach dem journalistisch Tätige das Zeugnis verweigern dürfen über die Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen und über deren Inhalt. Demzufolge kann die Polizei uns nicht zu einer Zeugenaussage anhalten.

Die Informationen werden über dieses Hinweisformular verschlüsselt übertragen!

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